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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn und soweit die Bezugsbedingungen von uns schriftlich bestätigt werden.

Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

1.  Vertragsinhalt

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Technische und ästhetische Veränderungen sowie handelsübliche Abweichungen unserer Produkte in Design, Farbe oder konstruktiver Ausführung bleiben vorbehalten.

 

2. Lieferung

Mit der Bekanntgabe unseres Lieferprogramms (Katalog) übernehmen wir keine Verpflichtung zur Herstellung und/oder Lieferung bestimmter Artikel über feste Zeiträume. Eine Änderung unseres Lieferprogramms behalten wir uns jederzeit vor.

Der Versand erfolgt ab Werk. Versandweg und Versandart wählen wir nach unserem Ermessen. Wünscht ein Käufer einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart und wird dem entsprochen, so geht bei vereinbarter frachtfreier Lieferung die Mehrfracht gegenüber der preisgünstigen Versandmöglichkeit zu seinen Lasten.

Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, die die Herstellungen und den Versand verringern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns zum Rücktritt – auch teilweise – vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. Die Lieferzeit verlängert sich ebenfalls für die Dauer der Störung in den Fällen nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers.

Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich. Feste Termine bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Teillieferungen oder Liefermengen auf Abruf erfolgen nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

3. Fracht

Sofern der Auftragsweg bei geschlossener Abnahme €/netto 1.300,- übersteigt, liefern wir einschließlich standardmäßiger Verpackung bei Inlandsaufträgen frei Haus. Bei einem Auftragswert unter €/netto 1.300,-  berechnen wir 8% Fracht vom tatsächlichen Nettolieferwert, jedoch mindestens € 8,- Exportaufträge liefern wir ab Werk unverzollt.

 

4. Verpackung

Sonderverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und im Falle von Mehrwegverpackungen bei sofortiger franko Rücksendung zum vollen Wert gutgeschrieben soweit nicht anders vereinbart ist.

 

5. Gefahrenübergang

Sobald die Ware unser Werk verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.

 

6. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise, denen am Tage der Rechnungserstellung gültige gesetzliche MWSt. hinzuzurechnen ist. Sollten wir nach Vertragsabschluss unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, gilt der am Liefertag gültige Preis.

 

7. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Exportaufträge unterliegen besonderen Zahlungsbedingungen. Das gilt auch bei Vereinbarungen von Teillieferungen oder Lieferungen auf Abruf, es sei denn, für diesen Fall werden besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart.

Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorlage können wir keine Haftung übernehmen. Bei Wechselzahlung oder bereits bestehendem Zahlungsverzug sind Skontoabzüge unzulässig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir auch ohne vorhergehende Mahnung bankübliche Zinsen sowie Mahngebühren. Kommt der Kunde mit der Zahlung länger als eine Woche in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so sind wir berechtigt, alle noch bestehenden Zahlungsziele zu widerrufen und von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden unsere Forderungen sofort zu Zahlung fällig. In diesem Falle steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel, Barzahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen. Unsere Rechte aus §321 BGB bleiben unberührt. Warenforderungen und unser Eigentumsvorbehalt an den Ihnen gelieferten Waren werden durch Scheckwechselzahlungen nicht berührt.

Gegen unsere Forderung darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder die Rechnung von sich aus zu kürzen.

 

8. Technische Neuerungen

Technische Neuerungen, Weiterentwicklungen und Verbesserungen sind uns jederzeit vorbehalten und berechtigen zu keinerlei Ersatzansprüchen.

 

9. Eigentumsvorbehalt / erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus Geschäftsverbindungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Warenforderungen und unser Eigentumsvorbehalt an den Ihnen gelieferten Waren werden durch Scheckwechselzahlungen nicht berührt.

 

Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verarbeiten oder zu veräußern. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus jedoch verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware Veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, bewertet zu dem zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreis, mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an.

 

Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehen Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, bewertet zu dem zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreis, mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung auf Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zu Einziehung der gemäß vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.

 

Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Sachen gemäß Absatz 2 erstreckt, gepfändet oder wird über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich davon zu unterrichten.

 

10. Vertragsunterlagen, Schutzrechte

Bezüglich sämtlicher Vertragsunterlagen wie Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, Muster, Mustertafeln und Kostenvoranschläge behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Irgendwelche Rechte aus Patenten, Gebrauchsmustern oder generell aus dem Urheberrecht etc. stehen ausschließlich uns zu, auch insoweit sie noch nicht angemeldet sind. Ein Nachbau unserer Produkte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt.

 

11. Unterlagen

Sollten wir dem Kunden bestimmte Zeichnungen, Entwürfe oder andere Unterlagen zur Verfügung stellen, so sind diese nur für Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Zusammenstellung unserer Artikel mit Fremderzeugnissen darf nicht als ARTdeco/Buchheister- oder mydeco/Buchheister-Produkt angeboten oder verkauft werden.

 

12. Beanstandungen

Mängel der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Ware, die wir auftragsgemäß auf Maß anfertigen und liefern, kann in keinem Fall zurückgenommen werden. Bei Naturprodukten (Holz, Rattan, etc.) können handelsüblich und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen, nicht beanstandet werden. Dies 

gilt besonders im Hinblick auf Nachbestellungen. Bei erkennbaren Mängeln sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn bereits mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der Ware begonnen wurde. Die Haftung für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fremde Einwirkung oder Nichtbeachtung von Verarbeitungs- oder Reinigungsvorschriften entstehen, ist ausgeschlossen. Bei berechtigen Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen, kann der Kunde die Waren zurückgeben oder Preisminderung verlangen. Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig. Andernfalls müssen wir die Annahme verweigern. Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist; unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorsehbaren Schaden begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sundern. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 59821 Arnsberg.

 

Änderung vorbehalten. Stand: Januar 2020

 

Karl F. Buchheister e. K.

59846 Sundern

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